Teilnahmebedingungen zum Werbepartnerprogramm Datingnetzwerk , betrieben durch WEBconcAPPt GmbH
ACHTUNG! Aufgrund eines Wettbewerbsverbotes ist es folgenden Unternehmen nicht gestattet,
am Affiliate-Programm teilzunehmen:
- RTL2, Sport1, Tele5, NetMobile Konzern incl. Goldkiwimedia
Der Affiliate-Partner bestätigt hiermit, das mit den o.g. Unternehmen keine direkten oder indirekten Verflechtungen bestehen.
Zuwiderhandlungen oder Falschangaben ziehen Regress und Schadenersatz nach sich.
Das Werbepartnerprogramm von
Datingnetzwerk wird von Singletreffen.de - WEBconcAPPt GmbH verwaltet.
Mit
der Anmeldung für dieses Werbepartnerprogramm werden Sie automatisch Werbepartner
von Singletreffen.de - WEBconcAPPt GmbH (nachfolgend Datingnetzwerk
genannt).
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen /
Agb´s.
Präambel
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
genannte Partnerprogramm dient dazu die Vermittlung von Zugriffen über Internetseiten
des Partners oder Banner auf www.singletreffen.de zu ermöglichen.
Der Werbepartner
erhält Geldzahlungen, wenn es auWerbeprogramm-Anbieterrund der Werbung des Partners
auf der Seite Seite Singletreffen.de zu einer Premium-Mitgliedschaft mit Zahlungseingang
kommt.
Datingnetzwerk sorgt hier für den Betrieb und die Abwicklung des
Programms.
Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Werbepartnerprogramm
Mit der Anmeldung als Werbepartner
bei Datingnetzwerk.de (http://www.datingnetzwerk.de) erklärt sich der Anmelder
mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden.
Wenn Sie mit
den Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie auf eine Anmeldung
verzichten.
Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen
diesen Service nicht benutzen.
Das Mitglied akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
in dem es die Erklärung "ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese"
durch klicken auf den Button "Ja" bestätigt
Diese Bedingungen regeln die
Überlassung und Nutzung der Singletreffen.de Datenbank nebst deren technischem
System,
um dem Werbepartner durch diese Einbindung zu ermöglichen, als Betreiber
eines eigenen - nicht notwendigerweise auf den Themenbereich Dating fixierten
Internetportals tätig zu sein.
Durch die Nutzung der bereits bestehenden
Datensätze wird dem Werbepartner die Möglichkeit geboten von Beginn an ein belebtes
Portal zu betreiben.
Die dauernde Einbindung und Nutzung der Datenbank in
das Internetportal des Werbepartners erfordert regelmäßigen Support, redaktionelle
Überwachung und permanente technische Weiterentwicklung seitens des Werbeprogramm-Anbieters.
1. Vertragsgegenstand; Konkurrenzausschluß:
1.1
Der Werbepartner betreibt ein
eigenes Internetportal unter eigener Domain und URL für deren Inhalt ausschließlich
der Werbepartner verantwortlich ist.
Gestaltung, Platzierung, Layout, Bewerbung
und Betrieb des Portals erfolgt somit selbstständig durch den Werbepartner.
Insbesondere Hyperlinks auf den Seiten des Werbepartners unterliegen dessen
Verantwortung.
1.2
Der Werbeprogramm-Anbieter
stellt dem Werbepartner eine Datenbank aus dem "Non-erotik"-Bereich
des Internet-Portals "Datingnetzwerk - Singletreffen.de" zur Verfügung.
Diese Datenbank basiert auf einer sog. "White-Label-Technologie",
welche es dem Werbepartner ermöglicht, diesen Bereich ebenfalls eigenständig
im oben genannten Sinne (Ziffer 1.1.) zu betreiben.
1.3
Die Datenbank des Werbeprogramm-Anbieters
ist Teil eines Netzwerkes,
im folgenden Datingnetzwerk genannt, diese Datenbank
steht dem Programm-Anbieter und auch anderweitigen Werbepartnern zur Verfügung.
Insoweit
besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Konkurrenzschutz oder ein
vergleichbares Schutzrecht des Werbepartner auf die Übertragung und Nutzung
der Datenbank für anderweitige Werbepartner.
1.4
An den bestehenden Daten der
Datenbank des Werbeprogramm-Anbieters ist und bleibt der Werbeprogramm-Anbieter
der ausschließlich Berechtigte.
An den durch den Werbepartner geworbenen
Kunden hat der Werbeprogramm-Anbieter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.
Sowohl
während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Werbepartner
und Werbeprogramm-Anbieter verbleiben die Kundendaten im Datingnetzwerk des
Werbeprogramm-Anbieters und dürfen von selbigem uneingeschränkt genutzt werden.
2. Technische Abwicklung und Support:
2.1
Die technische Abwicklung und
die laufende Datenpflege,
insbesondere das zur Verfügung stellen der Datenbank
durch den Werbeprogramm-Anbieter, obliegt dem Werbeprogramm-Anbieter.
Der
Werbeprogramm-Anbieter garantiert insoweit eine technische Nutzungsfähigkeit
der Daten von 99 % im Jahresmittel.
Somit stellt der Werbeprogramm-Anbieter
sicher:
Die komplette Technik für das
Einbinden der Datenbank in das Portal des Werbepartners inklusive der laufenden
technischer Weiterentwicklung
Die Erreichbarkeit der erforderlichen Webserver,
die laufende Serverwartung nebst Fehlerbeseitigung , Datensicherung, Updates
etc. Abrechnungs- und Zahlungssysteme zur Erfassung von Provisionsumsätzen
Buchhaltung
und das Controlling über getätigte Umsatzprovisionen mit laufender Kontrollmöglichkeit
über ein "Admin-Tool" durch den Werbepartner Inkasso- und Mahnwesen,
Kundensupport und Pflege der Datenbank, Redaktionelle Überprüfung der angemeldeten
User.
2.2
Der Werbepartner ist verpflichtet
gegenüber potentiellen Kunden, die über das von ihm betriebene Portal, an einer
Mitgliedschaft im "Datingnetzwerk" interessiert sind, darauf hinzuweisen,
dass die gesamte Vertragsdurchführung der Mitgliedschaft im Namen und für die
Rechnung Firma des Werbeprogramm-Anbieter erfolgt.
Im Impressum wird als
technischer Dienstleister und Verantwortlicher der Werbeprogramm-Anbieter genannt
sofern der Werbepartner am Seiteninhalt des zur Verfügung gestellten Systems
keine gravierenden Änderungen vornimmt bzw. weiteren, eigenverantwortlichen
Inhalt hinzufügt.
Der Werbepartner erscheint
nicht im Impressum als Verantwortlicher, da die Inhalte der Seite auf dem Basisdatenbestand
des Werbeprogramm-Anbieter beruhen und dieser auch das Inkasso der Leistungen
durchführt.
Es kommt somit immer ein Vertrag zwischen einem Kunden des Werbepartner
und dem Werbeprogramm-Anbieter direkt zu Stande.
Der Werbeprogramm-Anbieter
ist für die Zahlungsabwicklung und Support zuständig.
Der Werbepartner tritt
im Impressum als Betreiber der Seite auf und verpflichtet sich seine Daten gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen einzutragen.
3. Abschlussprovision; Stornoregelung:
3.1
Der Werbepartner erhält für
die Vermittlung einer Premium-Mitgliedschaft im non-erotik-Bereich des vom Werbeprogramm-Anbieter
betriebenen Internetportals und befristet auf die Dauer der Mitgliedschaft je
Neukunde bis zu 50% aller tatsächlich vom Werbeprogramm-Anbieter eingezogenen
bzw. durch Drittanbieter, insbesondere Paymentanbietern, ausgeschütteten Netto-Umsätze.
Neukunde
ist dabei jeder, dessen Datenbestand noch nicht in der vom Werbeprogramm-Anbieter
geführten Datenbank war und/oder dessen Mitgliedschaft für mindestens drei Monate
unterbrochen war.
Die monatliche User-Mitgliedschaftsgebühr beträgt derzeit
brutto 10,00 EUR/Monat für 3 Monate Zugang, 9,00 EUR/Monat für 6 Monate Zugang
oder 8,00 EUR/Monat für 12 Monate Zugang.
Die Mitgliedschaft verlängert sich
bis zur Kündigung automatisch jeweils um den Zeitraum des vorher gebuchten Paketes.
3.2
Die Provisionsgrundlage errechnet
sich durch eine Erfolgsstaffelung mit folgenden Daten:
0-30 Premiumuser
zum Abrechnungszeitpunkt = 30%
31-50 Premiumuser zum Abrechnungszeitpunkt =
40%
51 + Premiumuser zum Abrechnungszeitpunkt = 50%
Auszahlung
erfolgt Grundsätzlich unter Einbehaltung der ges. Mehrwertsteuer, ist der Werbepartner
Umsatzsteuerpflichtig, so teilt er dies dem Programm-Anbieter unverzüglich unter
Angabe seiner Steuernummer und des zuständigen Finanzamts schriftlich mit. Weitere
Auszahlungen erfolgen dann zzgl. der ges. Mehrwertsteuer.
3.3
Die Neukunden-Daten und die
Erfassung in der Buchhaltung nebst daraus folgenden Provisionsansprüchen kann
der Werbepartner jederzeit über ein sog. "Partner-Admin-Tool" einsehen.
Diese Statistikdaten werden monatlich abgerechnet. Die Auswertung und Abrechnung
erfolgt jeweils auf das Monatsende des Folgemonats.
Dem Werbepartner wird
über seine Provisionsansprüche eine formgerechte Abrechnung erstellt.
Die
Auszahlung erfolgt automatisch ab erreichen einer Mindestprovision von 50 Euro
durch den Werbeprogramm-Anbieter.
Der Werbepartner verliert alle Provisionsansprüche
sobald der Partnervertrag, auch ausserordentlich gekündigt ist.
3.4 Stornorisiko
Das Stornorisiko und somit
das Risiko, dass Entgelte für vom Werbepartner vermittelte Mitgliedschaften
nach den ersten 3 Mahnungen nicht einbringlich sind, trägt der Werbepartner.
Für den Fall, dass diese fälligen Entgelte im weiteren Mahnverfahren beigebracht
werden, entsteht der unter Ziffer 3.1. geregelte Provisionsanspruch neu.
Für
den Fall, dass bereits Zahlungen des Werbeprogramm-Anbieter an den Werbepartner
auf die uneinbringliche Mitgliedschaft erfolgt sind, ist der Werbeprogramm-Anbieter
berechtigt, diese mit den folgenden Provisionen, jeweils gesondert ausgewiesen,
zu verrechnen.
Bei Zahlungsverzug / Zahlungsausfall
des Kunden:
Der Werbepartner hat die Möglichkeit Forderungen selber oder
durch Dritte einzuziehen, wenn der Werbeprogramm-Anbieter diese an den Werbepartner
im Zwecke der Forderungsabtretung überträgt.
4. Vertragsdauer:
Der Vertrag beginnt mit der
Freischaltung und hat - vorbehaltlich des Rechts zur außerordentlichen Kündigung
eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich von einer der Parteien gegenüber
dem anderen Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich
gekündigt worden ist.
Fristlose Kündigungsgründe:
Neben den allgemeinen gesetzlichen
Kündigungsgründen, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Werbeprogramm-Anbieter
nur in folgenden Fällen möglich :
Wenn
- die Einbindung der Datenbank
auf einer Webseite erfolgt, die geeignet ist aufgrund ihres politischen, religiösen
oder sexuellen Inhalts strafrechtlich verfolgt zu werden oder dem Werbeprogramm-Anbieter
bzw. der von ihm betriebenen Singlebörse Datingnetzwerk.de geschäftsschädigende
Auswirkungen hat.
- die Nutzung der Datenbank anderweitigen Websites, zur
Verfügung gestellt wird, mit deren Betreibern der Werbeprogramm-Anbieter keine
vertraglichen Reglungen hierüber hat.
- der Werbepartner mittels der Datenbank
des Werbeprogramm-Anbieter eine eigenständige und in Konkurrenz zu dem Produkt
"Datingnetzwerk" stehende Singlebörse launcht.
- ein Verstoß gegen
die Geheimhaltungsregeln im Sinne der Ziffer 7 vorliegt.
Vor Ausspruch der fristlosen Kündigung ist grundsätzlich eine schriftliche, auch elektronische, Abmahnung zu erteilen.
5. Geheimhaltung:
Die Vertragsparteien verpflichten
sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei,
die ihnen aufgrund der gegenständlichen Zusammenarbeit bekannt werden,
einschließlich
der Einzelheiten der gegenständlichen Vereinbarung.
Diese Verpflichtung
zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, aus welchem
Grund auch immer, weiterhin aufrecht.
Ebenfalls unterliegen die zur Verfügung
gestellten Daten der User-Datenbank sowie die technischen Voraussetzungen zu
deren Einbindung in vollem Umfang der Geheimhaltung.
6. Datenschutz:
Die Vertragsparteien sind im
Sinne des Schutzes personenbezogener Daten der jeweiligen Kunden verpflichtet,
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes,
des Jugendschutzes und des Telekommunikationsgesetzes, einzuhalten.
Bei
Verstößen gegen diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen durch eine Vertragspartei
wird diese die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich informieren, damit
diese die Möglichkeit hat diese Verletzung zu beseitigen.
Ggf. anfallende
Kosten werden vom Verursacher der Verletzung getragen.
7. Haftung; Haftungsausschluss:
Der Werbeprogramm-Anbieter
haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden an den Anlagen
und Einrichtungen des Werbepartner.
Für diese Vereinbarung einschließlich
der Frage ihres gültigen Zustandekommens gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist 32825 Blomberg
bzw. das zuständige Gericht am Sitz des Werbeprogramm-Anbieter.
8. Allgemeines:
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen
dieser Vereinbarung sowie Mitteilung nach dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar sein
oder werden, so bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt.
Ungültige
oder undurchsetzbare Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen
ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.
Die Kosten
jeder Rechts- und sonstiger Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der
Abwicklung dieser Vereinbarung trägt jede Vertragspartei selbst.
Der Werbepartner
wird darauf hingewiesen, dass alle Einnahmen Steuerpflichtig sind.
Der Werbepartner
bestätigt mit seiner Anmeldung das er seine steuerlichen Angelegenheiten selber
regelt.
Ist der Werbepartner eine Privatperson, so muß er die Einnahmen auch
selber versteuern.
Auf eine mögliche behördliche Anzeigepflicht dieser Tätigkeit
weist der Werbeprogramm-Anbieter den Werbepartner ausdrücklich hin.
Teilnahmeberechtigt
sind nur voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.